Informationen für Hinweisgeber

Die OBO Bettermann Gruppe hat in Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) ein Hinweisgebersystem implementiert.

Unter den Begriff Hinweise fallen sachlich jedwede Informationen zu mutmaßlich rechtswidrigen oder unethischen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Betrieb der OBO Bettermann Gruppe, als auch die präventive Information über diesbezügliche mögliche Gefahren, insbesondere auch Informationen hinsichtlich menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken und/oder der Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten.

Die Abgabe von Hinweisen kann persönlich, fernmündlich, in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) an die unabhängige Ombudsperson, oder an den internen Compliance officer erfolgen, wobei wir die Abgabe per E-Mail anregen:
 

Unabhängige Ombudsperson
DR. WEHBERG UND PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte
OBO-Hinweise
Feithstraße 177, 58097 Hagen
obo-hinweisenoSpam@wehberg.de
Telefon Hotline: +49 2331 1098-1234

oder

Dr. Máté Ferenc Smelka
Compliance Officer International
OBO BETTERMANN Hungary Kft.
H-2347 Bugyi, Alsóráda 2.
E-Mail: compliancenoSpam@obo.de, oder smelka.matenoSpam@obo.hu
Mobil: +36 20 490-2967
Telefon: +36 29 349-708

Um eine vertrauliche Bearbeitung von postalischen Hinweisen zu gewährleisten, bitten wir, den Adresszusatz „VERTRAULICH OBO-Hinweise“ beizufügen.

Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Um eine effektive Bearbeitung der Hinweise zu unterstützen, regen wir jedoch eine personalisierte Abgabe an.

Die Bearbeitung von Hinweisen erfolgt im Einklang mit den Gesetzen, insbesondere stets unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Beteiligten, entsprechend den Vorgaben von Datenschutz und Datensicherheit und unter Berücksichtigung der gebotenen Vertraulichkeit.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden oder allgemeine Anfragen genutzt werden soll.  Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:

Kontakt

Weiterführende Informationen zum Hinweisgebersystem können Sie der unten verlinkten Richtlinie zum Hinweisgebersystem entnehmen.

Alternativ hierzu steht es Ihnen frei, sich an die zuständige behördliche Meldestelle zu wenden.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Hinweise.

Ihr OBO Hinweisgeberteam

Richtlinie und Anhänge